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Gemischte Lebensversicherung

Die klassische Form der kapitalbildenden Versicherung ist die sogenannte gemischte Lebensversicherung, eine Lebensversicherung auf den Todes- und den Erlebensfall. Die gemischte Lebensversicherung kombiniert somit die Todesfallabsicherung mit einem Sparvorgang. Die Leistung (Versicherungssumme) wird fällig bei Tod bzw. Erleben des Ablaufs. Das Bezugsrecht kann durch den Versicherungsnehmer getrennt für den Erlebens- und Todesfall festgelegt werden, so dass z.B. die Versicherungsleistung im Todesfall an einen Hinterbliebenen, im Erlebensfall an den Versicherungsnehmer selbst ausgezahlt wird.

Für den am Sparen und an der Geldanlage interessierten Kunden der gemischten Lebensversicherung ist die Existenz des Garantiezinses von Bedeutung. Derzeit werden bei Neuverträgen die Sparbeiträge der Versicherten noch mit dem garantierten Satz in Höhe von 2,25 Prozent verzinst.

Die gemischte Lebensversicherung ist eine vor allem in Deutschland - unter anderem auch wegen der noch bis vor kurzem geltenden günstigen steuerlichen Behandlung der Erträge - weit verbreitete Form der Geldanlage, obgleich die Verknüpfung von Versicherungs- und Sparvorgang von Verbraucherschützern kritisiert wird. Bei Vertragsbeginnen ab dem 1. Januar 2005 sind Auszahlungen von Lebensversicherungen allerdings nicht mehr steuerfrei.

Die gemischte Lebensversicherung hat z.B. die typischen nachstehenden Anwendungen:

  • Sparprodukt für die eigene Altersvorsorge oder für Ausbildung (Ausbildungsversicherung) oder Aussteuer (Aussteuerversicherung);
  • Hinterbliebenenvorsorge;
  • Deckung der Erbschaftsteuer;
  • Darlehenssicherung, z.B. im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen.

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